Zielgruppen

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Mehr als 40 Prozent der Menschen in Deutschland haben Schwierigkeiten, Texte, die zum Alltagsleben dazu gehören, zu verstehen. Das belegte schon 2011 die Leo-Level-One Studie der Universität Hamburg.

Ganz unterschiedliche Gruppen von Menschen benötigen Hilfe, um wichtige Informationen zu bekommen:
  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • Menschen mit psychischer Behinderung
  • Menschen mit Lernschwierigkeiten
  • Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwächen
  • Menschen mit körperlicher Behinderung
  • Menschen, die Deutsch lernen
  • Alte Menschen
Der Zugang zu öffentlichen Gebäuden wird für Menschen mit Behinderungen inzwischen ganz selbstverständlich barrierefrei gestaltet. Rampen und Lifte helfen dabei, dass alle Menschen ihr Ziel möglichst selbstbestimmt erreichen können. Damit Information für alle zugänglich wird, müssen wir auch auf der Sprachebene die Standards von Barrierefreiheit erreichen.
Das fordern auch die Gesetze.

  • Seit dem 1. Mai 2002 gilt in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es legt neben der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum unter anderem ihren barrierefreien Zugang zu Informationstechnik fest. In der erneuerten Fassung von Paragraph 11 heißt es im BGG, dass „Träger öffentlicher Gewalt mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren sollen.“ Und sie sollen "Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen".

  • In der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 22.September 2011 taucht die Leichte Sprache neben der Gebärdensprache erstmals in einem Gesetzestext auf Bundesebene auf. Neben der Gebärdensprache, die schon zuvor im BGG genannt wurde, wird nun auch die Leichte Sprache als offizielles Kommunikationsmittel im Internet anerkannt.

  • Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK Stand 2017) stellt klar, dass die „volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des Lebens ein Menschenrecht ist. Zu den Kernpunkten der UN-BRK gehört die Barrierefreiheit…einschließlich Sprache und Kommunikationsmittel. Mehr über die UN-BRK auf der Website des BMAS: Die UN-BRK in Alltagssprache PDF
Die Übersetzung eines Textes in Leichte oder Einfache Sprache senkt die sprachliche Barriere. So wird der Inhalt der Information für die bisher ausgeschlossenen Zielgruppen zugänglich.

Für wen
ist Leichte und Einfache Sprache wichtig?

Viele Menschen haben Probleme beim Lesen

Fast die Hälfte aller Menschen in Deutschland
kann nicht richtig lesen.
Das sagt ein Bericht aus dem Jahr 2011.

Probleme beim Lesen haben zum Beispiel:
  • Menschen mit Lern·schwierigkeiten
  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen, die Deutsch lernen
  • alte Menschen.

Für viele Menschen ist Sprache ein Hindernis

Zum Beispiel:
Viele Menschen können Briefe vom Amt
nicht verstehen.
Weil die Sprache schwer ist.
Dann ist die Sprache ein Hindernis.
Ein anderes Wort für Hindernis ist Barriere.
Das spricht man so: Bar i jee re
Wenn der Brief in Leichter Sprache ist,
kann den Brief jeder verstehen.
Dann gibt es keine Barriere.
Das nennt man barriere·frei.

Deutschland will allen Menschen mit Behinderung helfen

Alle Menschen sollen
die gleichen Rechte haben.
Menschen mit Behinderung
  • sollen mit·bestimmen.
  • sollen an allem teil·haben können.
Dafür gibt es extra Regeln in Deutschland.
Diese Regeln nennt man auch Gesetze.
Daran müssen sich alle halten.

Alle Infos in Schwerer Sprache
sollen auch übersetzt werden in
  • Leichte Sprache
  • Gebärden·sprache.
Gebärden·sprache ist für Menschen,
die nicht hören können.
Hier sprechen die Menschen
nicht mit der Stimme.
Sondern mit Finger·zeichen und
mit dem Ausdruck in ihrem Gesicht.

Ämter sollen
  • Leichte Sprache und
  • Gebärden·sprache
benutzen.

Wichtig:
Leichte Sprache und Einfache Sprache
helfen im Alltag, damit alle mitmachen können.