Mehr als 40 Prozent der Menschen in Deutschland haben Schwierigkeiten, Texte, die zum Alltagsleben dazu gehören, zu verstehen. Das belegte schon 2011 die Leo-Level-One Studie der Universität Hamburg.
Ganz unterschiedliche Gruppen von Menschen benötigen Hilfe, um wichtige Informationen zu bekommen:
- Menschen mit geistiger Behinderung
- Menschen mit psychischer Behinderung
- Menschen mit Lernschwierigkeiten
- Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwächen
- Menschen mit körperlicher Behinderung
- Menschen, die Deutsch lernen
- Alte Menschen
Das fordern auch die Gesetze.
- Seit dem 1. Mai 2002 gilt in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es legt neben der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum unter anderem ihren barrierefreien Zugang zu Informationstechnik fest. In der erneuerten Fassung von Paragraph 11 heißt es im BGG, dass „Träger öffentlicher Gewalt mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren sollen.“ Und sie sollen "Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen".
- In der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 22.September 2011 taucht die Leichte Sprache neben der Gebärdensprache erstmals in einem Gesetzestext auf Bundesebene auf. Neben der Gebärdensprache, die schon zuvor im BGG genannt wurde, wird nun auch die Leichte Sprache als offizielles Kommunikationsmittel im Internet anerkannt.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK Stand 2017) stellt klar, dass die „volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des Lebens ein Menschenrecht ist. Zu den Kernpunkten der UN-BRK gehört die Barrierefreiheit…einschließlich Sprache und Kommunikationsmittel. Mehr über die UN-BRK auf der Website des BMAS: Die UN-BRK in Alltagssprache PDF