Leichte Sprache richtet sich vor allem an Menschen mit geistigen Behinderungen und Lernschwierigkeiten. Sie entspricht dem GER Sprachniveau A1.
Leichte Sprache verwendet keine verschachtelten Sätze, keinen Konjunktiv, keinen Genitiv, kein Passiv, keine sprachlichen Bilder oder Fremdwörter. Stattdessen erkennt man Leichte Sprache auf den ersten Blick an ihrem Layout: mit kurzen Sätzen, in großer Schrift, pro Satz eine Zeile, mit reicher Bebilderung.
Für die Übersetzung von Texten in Leichter Sprache gibt es klare Richtlinien und Regelwerke. Die Reduktion von Inhalten ist hier fester Bestandteil der Übersetzungsplanung. Nach dem Übersetzen oder Verfassen eines Textes in Leichte Sprache muss dieser immer von Menschen mit Lernschwierigkeiten auf seine Verständlichkeit geprüft werden.
Ein Beispiel:
Text in Standardsprache:
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen die Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben/ an Arbeitsprozessen gemäß ihren individuellen Möglichkeiten haben.
Übersetzung in Leichte Sprache:
Wir wollen Menschen mit Behinderung
im Arbeits·leben helfen.
Denn Menschen mit Behinderung
sollen auch arbeiten können.
Sie sollen bestimmen können
wo sie arbeiten wollen.
Menschen mit Behinderung sollen auch mit
Menschen ohne Behinderung arbeiten können.
Wenn sie das möchten.
Wir finden heraus:
- was jeder Einzelne gut kann
- was jeder Einzelne noch lernen kann.
nach dem richtigen Arbeits·platz.
Und: Wir helfen auch Betrieben.
Wir helfen, wenn ein Betrieb einem Menschen mit Behinderung
einen Arbeits·platz geben will.